Landwirt
Ausbilder
Darf ich ausbilden?
Du hast einen Meisterabschluss oder ein abgeschlossenes Studium, die Ausbildereignungsprüfung und hast Lust motivierten Azubis dein Wissen weiterzugeben? Oder du hast auf deinem Betrieb einen Angestellten, der diese Voraussetzungen erfüllt? Dann kannst du dich und deinen Betrieb als Ausbildungsstätte anerkennen lassen.
Was muss ich dafür tun?
Du musst ein erweitertes Führungszeugnis beantragen und ganz wichtig: die fachliche Eignung (Meister-Abschluss, Landwirtschaftsstudium + BAP-Prüfung) nachweisen können.
Wo kann ich mich informieren und wer ist mein Ansprechpartner:in?
Bei deinem zuständigen Regierungspräsidium erhältst du alle weiteren Informationen und Dokumente.
Betrieb
Der Ausbildungsbetrieb sollte ordentlich geführt sein und den Azubis einen verantwortungsvollen Umgang mit Maschinen, Arbeitsmaterial, Nutztieren, Kolleg: innen und Umwelt vermitteln können. Du bist dir im Klaren, dass dein Betrieb eine Vorbildfunktion mit großer Außenwirkung haben wird. Es macht dir nichts aus, Neueinsteigern deinen Hof und die Arbeitsabläufe zu erklären, du bist geduldig und vielleicht auch offen mal was Neues zu probieren.
Der Betrieb muss ein Vollerwerbsbetrieb mit um die 30 ha (oder mehr) sein. Schön wäre es, wenn du deinen Lehrling in mind. zwei Betriebszweigen (z.B. zwei tierische und zwei pflanzliche) ausbilden könntest.
Falls das nicht möglich ist, gibt es aber auch hier Möglichkeiten trotzdem anerkannt zu werden.
Es gibt bei deinem Regierungspräsidium Ansprechpersonen, die dir gerne weiterhelfen.
Der Betrieb muss ein Vollerwerbsbetrieb mit um die 30 ha (oder mehr) sein. Schön wäre es, wenn du deinen Lehrling in mind. zwei Betriebszweigen (z.B. zwei tierische und zwei pflanzliche) ausbilden könntest.
Falls das nicht möglich ist, gibt es aber auch hier Möglichkeiten trotzdem anerkannt zu werden.
Es gibt bei deinem Regierungspräsidium Ansprechpersonen, die dir gerne weiterhelfen.
Wie läuft die Anerkennung ab?
Nachdem du mit deinem Regierungspräsidium Kontakt aufgenommen hast, muss der Antrag auf Anerkennung ausgefüllt und die nötigen Nachweise vorgelegt werden.
Danach vereinbart ihr einen gemeinsamen Termin für den Besuch mit der Anerkennungskommission.
Diese verschafft sich bei einem Rundgang einen Eindruck über deinen Betrieb und den oder die Ausbilder: in.
Die Kommission entscheidet dann über die Anerkennung als Ausbildungsstätte.
Ab diesem Moment seid ihr dann ein offizieller Ausbildungsbetrieb und könnt euch auf die Arbeit mit den Auszubildenden freuen.
Danach vereinbart ihr einen gemeinsamen Termin für den Besuch mit der Anerkennungskommission.
Diese verschafft sich bei einem Rundgang einen Eindruck über deinen Betrieb und den oder die Ausbilder: in.
Die Kommission entscheidet dann über die Anerkennung als Ausbildungsstätte.
Ab diesem Moment seid ihr dann ein offizieller Ausbildungsbetrieb und könnt euch auf die Arbeit mit den Auszubildenden freuen.
Was kostet mich die Anerkennung?
Die Anerkennung für den/die Ausbilder: in kostet euch nichts, wenn ihr euren Betrieb anerkennen lasst ist eine Verwaltungspauschale von derzeit 100 € fällig.
Winzer
Ausbilder:in
Darf ich ausbilden?
Du hast einen Meisterabschluss oder ein abgeschlossenes Studium und die Ausbildereignungsprüfung und hast Lust motivierten Azubis dein Wissen weiterzugeben? Oder du hast auf deinem Betrieb einen Angestellten, der diese Voraussetzungen erfüllt? Dann kannst du dich und deinen Betrieb als Ausbildungsstätte anerkennen lassen.
Was muss ich dafür tun?
Du musst ein erweitertes Führungszeugnis beantragen und ganz wichtig: die fachliche Eignung (Meister-Abschluss, Weinbaustudium + BAP-Prüfung) nachweisen können.
Wo kann ich mich informieren und wer ist mein Ansprechpartner:in?
Bei den zuständigen Regierungspräsidien erhältst du alle weiteren Informationen und Dokumente. Für den Regierungsbezirk Freiburg ist das RP Freiburg zuständig.
Für die Regierungsbezirke Stuttgart, Karlsruhe und Tübingen ist das RP Stuttgart zuständig.
Für die Regierungsbezirke Stuttgart, Karlsruhe und Tübingen ist das RP Stuttgart zuständig.
Betrieb
Der Ausbildungsbetrieb sollte ordentlich geführt sein und den Azubis einen verantwortungsvollen Umgang mit Maschinen, Arbeitsmaterial, Umwelt und Kolleg: innen vermitteln können. Du bist dir im Klaren, dass dein Betrieb eine Vorbildfunktion mit großer Außenwirkung haben wird. Es macht dir nichts aus, Neueinsteigern dein Weingut und die Arbeitsabläufe zu erklären und du bist geduldig dabei und vielleicht auch offen mal was Neues zu probieren.
Der Betrieb muss ein weinbaulicher Haupterwerbsbetrieb sein. Schön wäre es, wenn du deinen Lehrling in allen Betriebszweigen (Traubenproduktion, Kellerwirtschaft und Vermarktung) ausbilden könntest.
Falls das nicht möglich ist, gibt es aber auch hier Möglichkeiten trotzdem anerkannt zu werden.
Es gibt bei den Regierungspräsidium Freiburg und Stuttgart Ansprechpersonen, die dir gerne weiterhelfen.
Der Betrieb muss ein weinbaulicher Haupterwerbsbetrieb sein. Schön wäre es, wenn du deinen Lehrling in allen Betriebszweigen (Traubenproduktion, Kellerwirtschaft und Vermarktung) ausbilden könntest.
Falls das nicht möglich ist, gibt es aber auch hier Möglichkeiten trotzdem anerkannt zu werden.
Es gibt bei den Regierungspräsidium Freiburg und Stuttgart Ansprechpersonen, die dir gerne weiterhelfen.
Wie läuft die Anerkennung ab?
Nachdem du mit deinem Regierungspräsidium Kontakt aufgenommen hast, muss der Antrag auf Anerkennung ausgefüllt werden und die nötigen Nachweise vorgelegt werden.
Danach vereinbart ihr einen gemeinsamen Termin für den Besuch mit der Anerkennungskommission.
Diese verschafft sich bei einem Rundgang einen Eindruck über deinen Betrieb und den oder die Ausbilder: in.
Die Kommission entscheidet dann über die Anerkennung als Ausbildungsstätte.
Ab diesem Moment seid ihr dann ein offizieller Ausbildungsbetrieb und könnt euch auf die Arbeit mit den Auszubildenden freuen.
Danach vereinbart ihr einen gemeinsamen Termin für den Besuch mit der Anerkennungskommission.
Diese verschafft sich bei einem Rundgang einen Eindruck über deinen Betrieb und den oder die Ausbilder: in.
Die Kommission entscheidet dann über die Anerkennung als Ausbildungsstätte.
Ab diesem Moment seid ihr dann ein offizieller Ausbildungsbetrieb und könnt euch auf die Arbeit mit den Auszubildenden freuen.
Was kostet mich die Anerkennung?
Die Anerkennung für den oder die Ausbilder: in kostet euch nichts, wenn ihr euren Betrieb anerkennen lasst, ist eine Verwaltungspauschale von derzeit 100 € fällig.